Finanzierungsleasing: mittel-langfristige Spezialwünsche
Finanzierungsleasing hat in der Regel eine feste, mehrjährige Grundlaufzeit, die nicht flexibel kündbar ist. Der Leasinggeber ist hierbei üblicherweise zunächst nicht in Besitz des Leasingguts, sondern beauftragt die Fertigung respektive Anschaffung dieses bei einem Lieferanten. In den meisten Fällen ist der Leasingnehmer für die Instandhaltung des Guts verantwortlich und trägt auch das Objektrisiko.

Innerhalb des Finanzierungsleasings gibt es Spielraum für eine Vielzahl verschiedener Vertragsformen. So gibt es zum Beispiel Leasing-Verträge mit anschließender Kaufoption für den Leasingnehmer sowie Verträge mit Verlängerungsoptionen nach Ablauf des Leasingzeitraums. Über Finanzierungsleasing lassen sich auch Sonderwünsche erfüllen, wie speziell ausgestattete Pkw oder Spezialmaschinen.

Wir arbeiten zusammen mit einem unabhängigen Leasing-Büro in München und ihr Arbeitsbereich ist vor allem Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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